11.05.2021
Anlässlich der heutigen Frühlingsweiterbildung hatten wir Herrn Martin Boltshauser, Rechtsanwalt, Leiter Rechtsdienst bei Procap Schweiz zu Gast. Er referierte praxisorientiert über die rechtlichen Aspekte zur Pflegefinanzierung bei Kindern. Im Speziellen erläuterte er die Leistungen der IV für Jugendliche, die Hilflosenentschädigung (HE), den Intensivpflegezuschlag (IPZ) und den Assistenzbeitrag. Zudem hatten unsere Mitarbeitenden die Gelegenheit konkrete Fragen zu stellen, wovon auch reger Gebrauch gemacht wurde.
Für die Ausführungen und Anregungen bedanken wir uns bei Martin Boltshauser und Procap Schweiz sowie das aktive Interesse aller Teilnehmerinnen und Teilnehmer sehr.
Martin Boltshauser, Procap Schweiz